Klausurtagung zur Haushaltskonsolidierung

Klausurtagung zur Haushaltskonsolidierung

Ausgangslage und Ziele

Ständig wachsende Aufgaben und Ausgaben sowie stagnierende bzw. rückläufige Einnahmen engen die Finanzspielräume ein. Für die Bewältigung der Finanzkrise ist ein Haushaltssicherungskonzept notwendig, um den Haushaltsausgleich nicht nur unter Einsatz des Verkaufs städtischen Vermögens zu erreichen. Während die Ausgaben für Personal- und Sozialleistungen steigen, werden durch die defizitäre Haushaltsentwicklung kommunale Investitionen reduziert. Die Konsequenz: Sanierungsstaus, z.B. im Schul-, Kindergarten- und Bäderbereich sowie bei der Straßenunterhaltung sind allerorts spür- und sichtbar. Diese kommunalen Investitionen sind vielerorts in den letzten Jahren bereits gesunken. Eine grundlegende Gemeindefinanzreform muss absolute Priorität haben. Denn nur durch sie lassen sich die strukturellen Probleme der Gemeindefinanzierung in Zukunft lösen.

Die Ziele der Haushaltskonsolidierung können sein

•  die Bürgernähe bei den Leistungen und Angeboten zu verbessern,

•  die Wirtschaftlichkeit der Verwaltungstätigkeit zu steigern,

•  die Motivation der Mitarbeiter/-Innen durch bessere Arbeitsbedingungen und mehr Selbstständigkeit zu erhöhen,

•  das Gemeinwohl zu sichern und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken,

•  die berechtigten Interessen der Beschäftigten zu wahren,

•  die von Konsolidierungsmaßnahmen betroffenen Beschäftigten sozial abzusichern

•  Die berufliche und fachliche Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter produktiv einzubeziehen.

Schwerpunkte in der Klausurtagung klären

Für die Haushaltskonsolidierung gibt es kein Patentrezept. Jede Kommune muss ihren individuellen Weg mit den vorhandenen Personen und finanziellen Mitteln gehen. Eine Klausurtagung bietet die Möglichkeit, die politischen Schwerpunktthemen partei-übergreifend zu formulieren und Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu erörtern die kurz-, mittel- und langfristig einzuleiten sind. Diese können z.B. darin bestehen

  • keine Haushaltsmittel für neue Projekte und Maßnahmen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, mit Ausnahme der zentralen zukunftsweisenden Projekte und gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen in den übrigen Bereichen.
  • alle kommunalen Leistungen werden auf den Prüfstand gestellt.
  • Reduzierung der Gesamtsumme der Zuschüsse um insgesamt X % unter Beachtung einer Vorrangstellung der privaten Träger, die im kommunalen Pflichtbereich tätig sind.
  • Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten zum Abbau kommunaler Leistungen.
  • Alle vertraglichen Verpflichtungen werden auf den Prüfstand gestellt (Mitgliedschaften, Mietverträge usw.).
  • Kontrollmaßnahmen gegen Sozialhilfemissbrauch
  • Kein Ersatz von ausfallenden Landes- und Bundesmitteln
  • Verwendung nicht zweckgebundener Mehreinnahmen, ausschließlich zur Defizitreduzierung bzw. zum Schuldenabbau
  • Grundsätzliche Reduzierung des Zuschussbedarfs um Y % bei öffentlichen Einrichtungen
  • Keine Erhöhung der Nettokreditaufnahme über die im Haushaltsplanentwurf hinaus vorgesehenen Beträge, Verzicht auf eine Nettoneuverschuldung
  • Reduzierung auf die Kernaufgaben in den Bereichen Gärtnerei, Bäderwesen,
  • Neuordnung der Gebäudeunterhaltung
  • Aufgabenkritik und Prozessoptimierung der Verwaltungsabläufe. Sukzessive Überprüfung aller Ämter/Fachbereiche auf mögliche Effizienzsteigerung

Agenda für eine Klausurtagung

1. Handlungsleitende Ziele für die Zukunft

2. Die aktuelle Situation

a) Finanzielle Aspekte

– Haushaltsstruktur und wirtschaftliche Verflechtungen

– wirtschaftliche Situation der Eigenbetriebe

– Entwicklung des Schuldenstandes

b) Standort

– Wirtschaft und Arbeit

– Attraktivität für Bürger und Investoren

– Sport und Freizeit, Kultur, Soziales Umfeld, Sicherheit

– Verkehr und Natur

c) Bürger, Politik und Verwaltung

3. Politische Rahmenbedingungen und Prioritäten

a) Rolle des Gemeinderats und der Verwaltung

b) Leit-Investitionen und ihre Auswirkungen für die Zeit von 2005 – 2015

4. Kurz-, mittel-, und langfristige Ansatzpunkte für eine Haushaltskonsolidierung

5. Indikatoren zur Messung/Steuerung der Haushaltskonsolidierung

 

Umsetzung der Schwerpunktthemen

Haushaltskonsolidierung ist ein kontinuierlicher Prozess. Die konstruktive Aufgabenkritik gehört ebenso dazu wie Reformprojekte und Pilotmaßnahmen. Zur Steuerung des Konsolidierungsprozesses wird ein Steuerkreis eingerichtet. Der Steuerkreis behandelt grundsätzliche Angelegenheiten des Konsolidierungsprozesses. Zu seinen Aufgaben gehören:

•  Erarbeitung, Bewertung und Begutachtung von Vorschlägen sowie die Auswertung und Evaluation bisher durchgeführter Maßnahmen (z.B. Ein-führung grundlegend neuer Arbeitsmethoden, Arbeitszeitfragen, Qualifizierung von Beschäftigten, Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit),

•  Aufnahme und kritischen Analyse der kommunalen Dienstleistungen (z.B. wesentliche Einschränkungen des Tätigkeitsbereichs einer Dienststelle, Zusammenlegung oder Teilung einer Dienststelle oder eines Amtes),

•  Vorberatung und Begutachtung von eingebrachten Vorschlägen zu Rechtsformänderungen (z.B. Gründung von Zweckverbänden, Kommunalunternehmen, privatrechtlichen Unternehmen) oder zur Gründung von Eigenbetrieben.